Welpen, bei denen im Rahmen einer Allgemeinuntersuchung ein Herzgeräusch auffällt, sollten immer kardiologisch abgeklärt werden. Hier ist es durch ein frühzeitiges Einschreiten möglich, je nach Befund, den Tieren eine normale Lebenserwartung zu ermöglichen. Es sollte nie abgewartet werden, ob sich das Geräusch noch „verwächst“. In der Regel wird bei diesen Tieren ein Herzultraschall durchgeführt, um bildlich darzustellen, wodurch das Herzgeräusch verursacht wird.
Senioren, die in ihrer Leistungsfähigkeit abnehmen oder bei denen ein plötzlich auftretendes Herzgeräusch festgestellt wird, sollten ebenfalls kardiologisch abgeklärt werden. Beim Vorliegen einer Herzerkrankung kann mit entsprechender medikamentöser Therapie die Lebensqualität deutlich gesteigert oder der Zeitpunkt bis zum Auftreten von klinischen Symptomen verlängert werden. Eine weitere Indikation für einen Herzultraschall stellt die Abklärung der Narkosefähigkeit bei aufwendigen Operationen dar.